LEADER und Coronavirus

Umsetzung des LEADER-Programms in Brandenburg

Häufige Fragen zu Corona und Leader – Fragen und Antworten aus dem Bereich Ländliche Entwicklung (Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg)

Anwendungshinweise zum Zuwendungsrecht anlässlich der Auswirkungen der Corona-Pandemie

Die Corona-Pandemie wirkt bis in die praktische tägliche Arbeit der Förderressortsund Bewilligungsstellen. So stellen sich viele Fragen der Zuwendungspraxis gerade hinsichtlich der Behandlung von Zuwendungsempfangenden, die aufgrund der aktuellen Situation Vorgaben und Ziele des Zuwendungsbescheides nicht oder nicht vollständig erfüllen. Um die aufgetretenen Fragen einheitlich im Land Brandenburg zu behandeln und damit Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen, hat das Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg Anwendungshinweise zum Zuwendungsrecht herausgegeben.  

Das Regionalmanagement steht Ihnen gerne für konkrete Fragen hinsichtlich der Anwendungshinweise zum Zuwendungsrecht zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns.

Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020

Für Vereine werden vorübergehend Erleichterungen für die Durchführung von Versammlungen ohne physische Präsenz oder die Beschlussfassung außerhalb von Versammlungen, auch ohne entsprechende Satzungsregelungen geschaffen. Mitgliederversammlungen können auch dann virtuell durchgeführt werden, wenn es dazu keine satzungsmäßige Regelung gibt.

Die Schutzmaßnahmen zur Vermeidung der Ausbreitung der Covid-19-Pandemie, insbesondere die Einschränkungen der Versammlungsmöglichkeiten von Personen, haben zum Teil erhebliche Auswirkungen auf die Handlungsfähigkeit von Vereinen, da diese teilweise nicht mehr in der Lage sind, auf herkömmlichen Wege Beschlüsse auf Versammlungen der entsprechenden Organe herbeizuführen. Um die betroffenen Vereine in die Lage zu versetzen, auch bei weiterhin bestehenden Beschränkungen der Versammlungsmöglichkeiten erforderliche Beschlüsse zu fassen und handlungsfähig zu bleiben, werden vorübergehend substantielle Erleichterungen für die Durchführung der Mitgliederversammlungen von Vereinen geschaffen.  

Gesetzestexts zu dem „Gesetz zur Abmilderungen der Folgen der Covid-19-Pandemie“ finden Sie hier.

Wir haben für Sie alle relevanten Informationen und Dokumente zum Thema LEADER und Coronavirus hier gesammelt.