LEADER-Förderung
Häufige Fragen zu Corona und Leader – Fragen und Antworten aus dem Bereich Ländliche Entwicklung (Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg)
Versammlung und Beschlussfassung in Vereinen
Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020.
Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg vom 08. Mai 2020.
Für Vereine werden vorübergehend Erleichterungen für die Durchführung von Versammlungen ohne physische Präsenz oder die Beschlussfassung außerhalb von Versammlungen, auch ohne entsprechende Satzungsregelungen geschaffen.
Anwendungshinweise zum Zuwendungsrecht
Die Corona-Pandemie wirkt bis in die praktische tägliche Arbeit der Förderressortsund Bewilligungsstellen. So stellen sich viele Fragen der Zuwendungspraxis gerade hinsichtlich der Behandlung von Zuwendungsempfangenden, die aufgrund der aktuellen Situation Vorgaben und Ziele des Zuwendungsbescheides nicht oder nicht vollständig erfüllen. Um die aufgetretenen Fragen einheitlich im Land Brandenburg zu behandeln und damit Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen, hat das Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg Anwendungshinweise zum Zuwendungsrecht herausgegeben.
Das Regionalmanagement steht Ihnen gerne für konkrete Fragen hinsichtlich der Anwendungshinweise zum Zuwendungsrecht zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns.