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Mit der sogenannten Kommunalrichtlinie will das Umweltministerium Anreize für Kommunen schaffen, die zur Senkung von Treibhausgasemissionen führen. Nächste Antragsfrist ist der 31. März 2019. Ab dem 1. Januar 2019 gibt es für Kommunen und Akteure aus dem kommunalen Umfeld neue Fördermöglichkeiten zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen. Das Bundesumweltministerium hat dazu eine neue Fassung der Kommunalrichtlinie veröffentlicht. Diese ersetzt die Kommunalrichtlinie vom 22. Juni 2016, die somit zum 31. Dezember 2018 außer Kraft tritt.