Antragsfrist für GAK-Förderung

18 Jan

Anträge für Vorhaben nach Richtlinienteil II E „Grundversorgung“ sind bis zum 31. Juli des Vorjahres bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Für Vorhaben, die im Jahr 2019 zur Umsetzung vorgesehen sind, ist der Antragstermin der 18. Januar 2019.

Förderinhalte: Umsetzung von investiven Vorhaben der integrierten ländlichen Entwicklung gemäß GAK-Rahmenplan (Teil II E)

Formular + Antragstellung