Stichtag: Einreichung der GAK-Antragsformulare beim Regionalmanagement

15 Mrz

Bis zum 31.03.2022 können Projektträger GAK-Anträge in den Bereichen „Grundversorgung“, „Verbesserung der ländlichen Infrastruktur außerhalb des Siedlungsbereichs“ und „Dorfentwicklung“ stellen. Hierfür stehen 25 Mio. Euro Förderung für ganz Brandenburg zur Verfügung. Das brandenburgische Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) hat zur Bewertung die bisherigen GAK-Auswahlkriterien um den Punkt „Vorhaben in finanzschwachen Gemeinden“ ergänzt. Die Projekte erhalten der Bewertungsrangfolge entsprechend eine Förderung, solange Mittel verfügbar sind. Für den Förderantrag an das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) benötigen Sie von der LAG eine Stellungnahme mit Priorisierung Ihres Projekts. Bitte senden Sie hierfür das ausgefüllte GAK-Antragsformular bis zum 15.03.2022 an das Regionalmanagement, das Ihnen für weitere Auskünfte unter der E-Mail info@lag-havelland.de oder telefonisch unter  030 – 63 960 37 – 13 gerne zur Verfügung steht. Das Antragsformular sowie weitere Informationen finden Sie unter GAK-Förderung im Downloadbereich.