Frist: Anforderung von Stellungnahme der LAG HVL für GAK-Anträge (Frist 31.07.2019)

03 Jun

Aus GAK-Mitteln sind in Brandenburg Maßnahmen der Grundversorgung von privaten und öffentlichen Personen sowie Maßnahmen der ländlichen infrastrukturen förderfähig. Siehe LEADER-Richtlinie des Landes Brbg. Teil II E “Umsetzung von investiven Vorhaben der integrierten ländlichen Entwicklung gemäß GAK-Rahmenplan”

Die Anträge auf Förderung sind bei der Bewilligungsbehörde, Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) bis zum 31. Juli des Vorjahres bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Für Vorhaben, die im Jahr 2020 zur Umsetzung vorgesehen sind, ist der Antragstermin der 31. Juli 2019.

Für den Antrag, d.h. vor Antragstellung muss der Antragsteller eine Stellungnahme/ Votum der Lokale Aktionsgruppe (LAG) Havelland für das Gebiet Havelland und Potsdam einholen. Die letzte Vorstandssitzung vor dem 31.07.2019 findet am 13.06.2019 statt. GAK-Anträge sind bis zum 03.06.2019 an das Regionalmanagement der LAG HVL mit der Bitte um das Votum der LAG HVL zu übermitteln (per Email möglich).

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