Zukünftig auch Kosten der Vergabe förderfähig

Für Investitionsvorhaben, die über den ELER (LEADER) gefördert werden, können ab sofort auch finanzielle Unterstützungen für die Durchführung von Vergabeverfahren beantragt werden.

D.h. die entstandenen Kosten für das durchgeführte Vergabeverfahren können in der Projektskizze bzw. im Antrag im Kostenplan aufgeführt werden.

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