Neuigkeiten rund um die GAK-Förderung

Antragstellung für GAK-Mittel im Jahr 2023 bis auf Weiteres nicht möglich

Kürzlich hat das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) Infos rund um die GAK-Förderung veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass die Antragstellung für Vorhaben nach Teil II E (Umsetzung von investiven Vorhaben der integrierten ländlichen Entwicklung gem. GAK-Rahmenplan) im Jahr 2023 bis auf Weiteres nicht möglich ist. Hier gelangen Sie zur Meldung des Ministeriums. Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie darüber informieren.