Seit 18. Juli 2017 ist eine Änderung der LEADER-Richtlinie in Kraft:
LEADER-Richtlinie vom 18.07.2017
Wesentliche Änderungen sind:
neu förderfähig:
- touristische Beherbergungen auch über 30 Betten
- Aufnahme eines zusätzlichen Fördergegenstandes im Bereich regionale Wirtschaft: „Kleinstunternehmen der Grundversorgung” gemäß GAK-Rahmenplan (Nr. D.2.1.2 ) bzw. im Bereich Grundversorgung “gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts” (Nr. 2.2.1)
- im Bereich öffentliche Freizeit- und Tourismusinfrastruktur „gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts“ (Nr. D.2.4.2)
- Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten für Vorhaben zur Unterstützung der regionalen Wirtschaft (Unternehmen/ Beherbergung) von privaten Zuwendungsempfängern (siehe Nr. 2.5.2)
nicht mehr förderfähig:
- Bewirtungsaufwendungen (siehe Nr. 2.5)
- Konzepte für eigenwirtschaftliche Zwecke im Bereich “B Sensibilisierung” (Nr. B.1.4)
- gemäß Nr. 2.5, Nr. B.1.4, Nr. D.1.2:
- Forschungs- und Entwicklungsvorhaben,
- Pflege- und Bewirtschaftungskonzepte für Natura 2000-Flächen,
- Pflege- und Betreuungseinrichtungen, die dem brandenburgischen Pflege- und Be-treuungswohngesetz unterliegen,
- Krankenhäuser im Sinne des Krankenhausfinanzierungsgesetzes,
- Gesetzliche Aufgaben des Brand- und Katastrophenschutzes,
- Hallen-, Sport-, Thermal-, Sauna- und Erlebnisbäder,
- Vorhaben zur Vermietung/Verpachtung für gewerbliche oder Wohnzwecke außer im Rahmen einer touristischen Beherbergung oder Wohnungen für Personen, die Leistungen anerkannter Pflegedienste in Anspruch nehmen
Bitte nutzen Sie auch das angepasste LEADER-Antragsformular (unter Dokumente).