“Gute Baugestaltung trägt folglich zu mehr Lebensqualität und attraktiven Wohn- und Lebensstandorten im ländlichen Bereich bei… Für eine intakte, unverwechselbare und attraktive Baustruktur kommt es weniger auf den historischen oder baukulturellen Wert besonderer Gebäude an, (…) Was zählt, ist das Gesamtbild der Ortschaft” (aus dem Leitfaden). Dies gilt für Bestands- und neue Gebäude.
Kleine Gemeinden und Ortschaften können selbst Leitlinien für die bauliche Gestaltung erarbeiten und dabei das Wissen und das Engagement der Bürgerschaft nutzen. Der Leitfaden zeigt auf, wie die Bürgerschaft vorgehen sollte und wie die Arbeit an den Leitlinien von Fachleuten begleitet werden sollte. Ob die Gestaltungsleitlinien in Vorschläge und Empfehlungen münden oder auch in rechtsverbindliche Festlegungen, müssen Bürgerschaft und Gemeinde grundsätzlich selbst entscheiden.
Der Orientierungsrahmen des MIL wird zunächst einem kleinen Kreis von interessierten Kommunen aus den ländlichen Räumen Brandenburgs im Jahr 2018 erprobt werden. Der Kreis der Kommunen wird auf Grundlage des MIL-Projekts „Stadt-Land gestalten“, dem Modellvorhaben „Baukultur und Tourismus“ und der Arbeitsgemeinschaft Historische Dorfkerne gebildet.