Für investive Maßnahmen werden (zunächst nur für Neubauten) die förderfähigen Ausgaben auf Grundlage von Einheitskosten bestimmt. Alle Hinweise zur Anwendung von Einheitskosten und wie diese das Förderverfahren vereinfachen, erhalten Sie im Informationsblatt.
Dies steht Ihnen hier zum direkten Download bereit oder gemeinsam mit allen weiteren Infos zur LEADER-Förderung in unserem Downloadbereich.