LAG Havelland mit neuem Vorstand – Dank an Bärbel Eitner

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Havelland fungiert unter anderem als Auswahlgremium für das europaweite LEADER-Förderprogramm, das sich die Unterstützung von Projekten im ländlichen Raum auf die Fahne geschrieben hat. Am 11.März 2020 wurde auf der Mitgliederversammlung im Lilienthal-Centrum Stölln ein neuer Vorstand gewählt.

Mit der Neuwahl des Vorstandes ging eine dreizehnjährige Ära zu Ende. Die ehrenamtliche Vorsitzende Bärbel Eitner aus Pausin trat aus gesundheitlichen Gründen nicht wieder zur Wahl an. Die 75-jährige hat sich mit sehr viel Herzblut und einen immensen Zeitaufwand für den ländlichen Raum engagiert, um dem demografischen Wandel mit attraktiven Dörfern etwas entgegenzusetzen. Landwirtschaftsminister a.D. Jörg Vogelsänger dankte Bärbel Eitner für ihr Engagement, das die Arbeit der LAG mehr als ein Jahrzehnt lang geprägt hat. Ebenfalls mit Dank verabschiedet wurden Ilona Langgemach vom Naturpark Westhavelland sowie das Gründungsmitglied Dr. Christoph Hille.

Als neuer Vorsitzender wurde Jan Nickelsen vom Landkreis Havelland gewählt. Seine Stellvertreter sind Cornelia Schmalsch von der Ländlichen Erwachsenenbildung Brandenburg sowie Michael Stober vom Landgut Stober.

Der Vorstand der LAG Havelland setzt sich zukünftig wie folgt zusammen:

Rainer Deutschmann     Kreishandwerkerschaft Havelland
Johannes Funke     Kreisbauernverband Havelland e.V.
Sonja Hermann     Privatperson
Ulf Hofmann     IKW Sozialprojekte gGmbH
Matthias Kühn     Tourismusverband Havelland e.V.
Bernd Lück   Schriftführer Stadt Ketzin/Havel
Jan Nickelsen   Vorsitzender Landkreis Havelland
Ulrike Riebau   Schatzmeisterin Landeshauptstadt Potsdam
Cornelia Schmalsch   Stellvertreterin LEB Ländliche Erwachsenenbildung Brandenburg e.V.
Birgit Schmidtke     Amt Rhinow
Michael Stober   Stellvertreter

Landgut Stober GmbH & Co. KG

Wir gratulieren und freuen uns über die Bereitschaft, im Vorstand mitzuwirken.

Auf der Mitgliederversammlung erfolgte außerdem die übliche Kassenprüfung, die Entlastung des Vorstandes, der Beschluss über den neuen Haushalt sowie eine Satzungsänderung die aufgrund der Anforderungen der Finanzverwaltung notwendig wurde.