Die Richtlinie des MLUL zur “Förderung des natürlichen Erbes und des Umweltbewusstseins” wurde zum 1. August 2017 geändert. Mit der Förderung wird das Ziel verfolgt, dem Rückgang der biologischen Vielfalt entgegenzuwirken, insbesondere durch die Umsetzung der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und der europäischen Vogelschutzrichtlinie, und das Bewusstsein in der Bevölkerung für Natur und Umwelt zu verbessern.
In der überarbeiteten Richtlinie wurde der nichtproduktive investive Naturschutz gemäß GAK Rahmenplan in Punkt D.1.4 übernommen.
Antragsteller:
Je nach Förderschwerpunkt sind Betriebe/ Landbewirtschafter, Vereine, Kommunen oder natürliche Personen förderfähig.
Beispielsweise sind förderfähig:
- Umweltbildungsmaßnahmen oder Fortbildungsmaßnahmen (auch Vereine und Unternehmen sind neben öffentlichen Stellen förderfähig)
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Anlage, Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung von Landschaftselementen und Biotopen sowie Wiederherstellung und Verbesserung des Landschaftsbildes und dazugehörige Informationsvorhaben und Vorarbeiten
- Vorhaben des Artenschutzes in Brandenburg inklusive Vorarbeiten
- Flächenkauf für Naturschutzmaßnahmen
- Schutzkonzepte und Voruntersuchungen (auch wenn diese keine Umsetzung des geplanten Vorhabens zur Folge haben), Architekten- und Ingenieurleistungen
… Deteils und Förderbedingungen siehe Richtlinie