Für den Bau, die Ergänzung, Sanierung und Instandhaltung von Spielplätzen in amtsfreien Gemeinden und Ämtern mit weniger als 15.000 Einwohnerinnen und Einwohnern stehen ab 01. Juni 2017 insgesamt 500.000 Euro bereit. Auch Spielplätze in Kindertagesstätten oder an Grundschulen können gefördert werden, wenn sie außerhalb der Öffnungszeiten der Einrichtungen, an Wochenenden und Feiertagen öffentlich zugänglich sind. Amtsfreie Gemeinden und Ämter können jeweils einen Antrag auf finanzielle Förderung stellen, wenn sie weniger als 15.000 Einwohnerinnen und Einwohner haben. Alle Maßnahmen werden zu 50 Prozent gefördert, wobei der Höchstbetrag je antragstellende Kommune bei 5.000 Euro liegt.
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