Antragsverfahren für GAK-Projekte

Am 17.12.2020 ist die Änderung der Richtlinie des MLUK über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER inkraftgetreten.

Damit verbunden sind einige wichtige Änderungen im Antragsverfahren für GAK-Vorhaben nach Nr. 2.5 (investive Vorhaben der integrierten ländlichen Entwicklung gemäß GAK-Rahmenplan):

  • Die Einreichung eines Antrags kann nur im Zeitraum vom Januar bis zum 31. März 2021 (Posteingangsstempel) beim LELF erfolgen. Damit ist das bis zum letzten Jahr geltende Prinzip, dass laufend Anträge gestellt werden können, abgeschafft worden. Alle Anträge werden erst nach dem 31. März 2021 vom LELF bewertet.
  • Die Anträge müssen den Mindestanforderungen zur Vollständigkeit (s. Nummer 6 des Antragsformulars) genügen. Dazu zählen u.a. die Baugenehmigung inkl. weiterer Genehmigungen, die Kostenschätzung nach DIN 276 und der Nachweis der Gesamtfinanzierung. Sind die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird der Antrag vom LELF zukünftig konsequent abgelehnt. Diese Vorgehensweise wird durch die nur sehr begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel von landesweit ca. 30 Millionen Euro für 2021 notwendig. Damit werden insbesondere die Projekte eine Chance haben, bei denen die Antragsformulare möglichst ausführlich und vollständig vorliegen.
  • Die Zuwendungssumme wird auf maximal 800.000 Euro je Projekt begrenzt.
  • Sämtliche beim LELF vollständigen, fristgerecht eingereichten Anträge werden vom LELF nach eigenen Auswahlkriterien des MLUK mit einer Punktzahl bewertet. Diese Punktzahl wird mit einem festgelegten Faktor, der die Priorisierung und Einstufung der LAG (s. nächster Spiegelstrich) darstellt versehen. Damit ergibt sich eine Gesamtpunktzahl. Anschließend wird jedes eingereichte Förderprojekt auf eine Landesliste gesetzt, die alle an den 5 Dienstorten des LELF eingereichten Projekte enthält. Mittels der Gesamtpunktzahlen ergibt sich eine Rangfolge. Die Projekte mit den höchsten Punktzahlen werden für die Förderung ausgewählt, wobei die endgültige Bewilligung der Projekte im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel getroffen wird.
  • Zusammen mit dem Förderantrag ist eine Stellungnahme der LAG einzureichen, die anders als bisher eine Bewertung nach Prioritäten enthalten muss. Die LAG Havelland e.V. beabsichtigt hierfür die geltenden Projektauswahlkriterien aus der Bewertungsmatrix 1 „Auswirkungen auf das Havelland“ heranzuziehen.
  • Für das aktuell laufende GAK-Auswahlverfahren und die Antragstellung bis zum 31. März 2021 heißt dies, dass die LAG Havelland in der Vorstandssitzung am 10.3.2021 über die Prioritäten befinden muss, damit Ihren GAK-Anträgen an das LELF die Stellungnahme der LAG beigefügt werden kann. Bitte reichen Sie daher die Förderanträge bis zum 3.3.2021 beim Regionalmanagement ein. Sie können dazu das Antragsfomular für GAK-Vorhaben nutzen.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Verfahren und in der Vorbereitung des GAK-Förderantrages an das Regionalmanagement der LAG Havelland, Frau Mitransky (E-Mail: tamara.mitransky@lag-havelland.de, Fon: +49 (0)331 20 15 1-274).

 

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