Kürzlich hat das MLUK das Informationsblatt zur Anwendung von Einheitskosten aktualisiert. Deren Anwendung ist bei allen auf dem Informationsblatt dargestellten Vorhaben verpflichtend. Die Änderung betrifft insbesondere den Umgang mit Ausgaben für Maschinen, Geräten und Fahrzeugen beziehungsweise Ausstattungen, welche nicht der Kostengruppe 400 der DIN 276 zugeordnet werden können. Sofern diese Ausgaben geltend gemacht werden, müssen diese gesondert im Kostenplan des Vorhabens angegeben werden. Die Zuwendung für diese Ausgaben kann nach den tatsächlich prognostizierten und abgerechneten Leistungen bewilligt und gezahlt werden (Realkostenprinzip).
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