Änderung der RES genehmigt

Änderung der Förderkonditionen und des Projektauswahlverfahrens

Am 23. April 2024 hat die Mitgliederversammlung der LAG Havelland die Regionale Entwicklungsstrategie geändert. Die Änderungen wurden nun durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) genehmigt. Die Neuerungen umfassen:

  • Ergänzung der Förderkonditionen für Personalkosten (Förderung auf drei Jahre beschränkt; 1. Jahr 80%, 2. Jahr 70%, 3. Jahr 60%; öffentliche Stellenausschreibung erforderlich)
  • Ergänzung der Förderkonditionen für investive Maßnahmen (Höchstfördersatz für den Innenausbau zu Wohnzwecken auf max. 200.000 EUR festgelegt)
  • Ergänzender Hinweis zum Mindestkriterium M5 bei „großen“ LEADER-Projekten (der Nachweis, dass alternativ kein zur Verfügung stehendes Bestandsgebäude für das angedachte Projekt genutzt werden kann, ist durch ein Schreiben der Kommunalverwaltung zu erbringen. Darüber hinaus werden Anbauten oder Gebäudeaufstockungen nicht als Neubau gewertet. Dementsprechend ist keine Prüfung hinsichtlich der Nutzung eines Bestandsgebäudes erforderlich).
  • Ergänzung Zusatzkriterium Q+3 bei „großen“ LEADER-Projekten (zum Erhalt der Zusatzpunkte werden ausschließlich die ersten fünf Ausführungen im Bereich der handlungsfeldspezifischen Bewertungskriterien betrachtet, die außerhalb des primären Handlungsfelds liegen).

Zur neuen Version der RES gelangen Sie hier. Das Projektauswahlverfahren der LAG ist übersichtlich in diesem Dokument dargestellt.

Sie haben Rückfragen zu den Änderungen des Auswahlverfahrens oder zum nächsten Stichtag der LAG Havelland? Kommen Sie gerne auf Maike Herbst vom Regionalmanagement zu (M herbst@bueroblau.de , T (0)30 – 63 960 37-17). Interessierte an der Förderung „großer Projekte“ laden wir darüber hinaus herzlich zur digitalen Infoveranstaltung am 10.07. ein!