Aktualisierung der LEADER-Richtlinie

Projektträger*innen aufgepasst!

Die LEADER-Richtlinie wurde angepasst und bringt Änderungen für zukünftige Fördervorhaben mit sich. Für Projektträger*innen ergeben sich daraus unter anderem vereinfachte Nachweisregelungen und neue Voraussetzungen für bestimmte Förderformate.

Zu den wichtigsten Änderungen zählen:

  • Verkürzung der Zweckbindungsfrist bei „großen“ LEADER-Projekten von 12 auf 5 Jahre
  • Aufnahme eines Förderausschlusses zur Beantragung, Betreuung und Abrechnung der Fördervorhaben (Ausnahme: Regionalmanagement)
  • Wegfall der Zuwendungsvoraussetzung, dass bei bestimmten Vorhaben baukulturelle, architektonische und städtebauliche Gesichtspunkte der umliegenden Bebauung zu beachten sind
  • Wegfall des Nachweises der dinglichen Sicherung, wenn der/die betroffene Grundstückseigentümer/in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist
  • Aufnahme der Zuwendungsvoraussetzung, dass Regionalbudgetvorhaben zwingend in der Gebietskulisse „ländlicher Raum“ liegen müssen

Eine Übersicht aller Anpassungen ist auf der Website des MLEUV einsehbar.

Zudem lassen sich alle relevanten Unterlagen auch auf unserer Webseite finden (hier zur Richtlinie, hier zur Anlage).