Novellierung BauGB: u.a. Chancen für Ferienwohnungen

Seit 13. Mai 2017 ist die Novellierung des Bau Gesetzbuchs in Kraft. Ebenso wurde die Baunutzungsverordnung zum 4. Mai angepsst.

Vor allem die Änderungen bzgl. Ferienwohnungen sind auch für die LEADER-Region Havelland relevant. Zur Ausräumung einer bestehenden Rechtsunsicherheit, ob insbesondere in Wohngebieten Ferienwohnungen zulässig sind, werden Ferienwohnungen künftig mit nicht störenden Gewerbebetrieben und kleinen Beherbungsbetrieben gleichgesetzt und in Wohngebieten als zulässig angesehen (§ 13a BauNVO). Bisher wurden im Havelland Ferienwohnungen nur in Sondergebieten baurechtlichgenehmigt. Dies musste auch vielen Antragstellern, die sich auf LEADER-Förderung bei der LAG bewarben mitgeteilt werden. Wir erhoffen uns, nun positive Effekte auf den Tourismus in der Region ineinem verträglichen Rahmen.

Link DStGB BauGB

Link BMU Bau NVO

 

Städtebaurechtsnovelle 2017 – Neue Anforderungen an die städtebauliche Planungs- und Genehmigungspraxis