Förderung: Kommunales Investitionsprogramm des Bundes und Kommunales Infrastrukturprogramm Brandenburg

2 Programme bieten aktuell eine Alternative zur Förderung von Infrastrukturmaßnahmen für Kommunen und örtliche Infrastrukturträger.

Aus dem Kommunalen Infrastrukturprogramm Brandenburg – KIP – stehen aktuell 130 Mio. € Fördermittel für Infrastrukturmaßnahmen in folgenden Bereichen zur Verfügung:

  • Bildungsinfrastruktur
  • Verkehrsinfrastruktur
  • Feuerwehrinfrastruktur (nicht in LEADER-Regionen)
  • Freizeit- und Sportinfrastruktur (nicht in LEADER-Regionen)

Antragsberechtigt sind alle Kommunen in Brandenburg und tw. örtliche Infrastrukturträger. Das Programm läuft bis Ende 2019 und ist auf verschiedene Ministerien und die ILB nach den Förderbereichen aufgeteilt.

Informationen zur Beantragung und Ansprechpartner.

Vergleich zu LEADER-Förderung: Die Beantragung ist teilweise schneller und unkomplizierter. Eine Auswahl durch die LAG muss nicht erfolgen.

 

Nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) zur Förderung von finanzschwachen Kommunen sind ebenfalls Infrastrukturmaßnahmen förderfähig. In der Region Havelland betrifft das die Kommunen Märkisch Luch, Rathenow und Nennhausen. Mitteilung bis 30.04.2016 an ILB. Förderfähig sind folgende Maßnahmen:

1. Investitionen mit Schwerpunkt Infrastruktur

a)Krankenhäuser,

b)Lärmbekämpfung, insbesondere bei Straßen, ohne Schutzvorverhaltensbezogenem Lärm

c)Städtebau(ohneAbwasser) einschließlich altersgerechter Umbau, Barriereabbau (auch im öffentlichen Personennahverkehr), Brachflächenrevitalisierung

d)Informationstechnologie, beschränkt auf finanzschwache Kommunen in ländlichen Gebieten, zur Erreichung des 50Mbit-Ausbauziels

e)Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen

f)Luftreinhaltung.

2. Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur

a)Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur, einschließlich des Anschlusses dieser Infrastruktur an ein vorhandenes Netz, aus dem Wärme aus erneuerbaren Energieträgern bezogen wird

b)Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur

c)Energetische Sanierung kommunaler oder gemeinnütziger Einrichtungen der Weiterbildung

d)Modernisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten.

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